C.B.König

BRANDAKTUELL

Ausgabe April 2020

Halstenbek, 23. April 2020

Sehr geehrter Kunde,

Atemschutz ist gerade in diesen Zeiten ein sehr sensibles Thema. Die Nachfrage ist aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus stark gestiegen. Immer wieder kommt es vor, dass Produkte mit falschen Zertifikaten im Umlauf sind, die den europäischen Standards nicht entsprechen. Leider jetzt auch im Zusammenhang mit Atemschutzmasken. Wir möchten Sie in diesem Newsletter darüber informieren, wie Sie den Unterschied erkennen und worauf Sie beim Kauf von Atemschutzmasken achten sollten.

Viele Grüße aus Halstenbek und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von C.B. König!


Grundsätzlich unterscheidet man bei den derzeit erhältlichen, geeigneten Masken zwei unterschiedliche Normenstandards:

Europäischer Standard - Maske EN 149:2001 / Schutzstufe FFP2

Zu erkennen ist eine eine geprüfte und zugelassene Partikelfitrierende Halbmaske der Schutzstufe FFP2 an der vierstelligen Kennziffer des Prüflabors nach dem CE Zeichen (z.B. CE1234) und der Nennung der angewandten Norm EN 149: 2001, A1: 2009 auf dem Produkt und der Verpackung.

Chinesischer Standard GB 2626 / Schutzstufe KN 95

Zu erkennen ist eine geeignete Maske an der Prägung KN 95 (i.d.R. ohne weitere Angaben von CE).

Leider tauchen derzeit immer mehr Masken auf, die weder korrekt gekennzeichnet noch ordnungsgemäß nach EU-Vorschriften geprüft und zugelassen sind.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Gefahren von nicht geprüften, nicht zertifizierten Atemschutzmasken informieren und warnen Sie hiermit ausdrücklich vor der Verwendung solcher Masken, die nicht den oben aufgeführten Standards entsprechen.

Das oben abgebildete "Zertifikat" und ähnliche der italienischen Prüfstelle ECM Ente Certificazione Macchine (EU-Nummer 1282) „überschwemmen" zurzeit den europäischen Markt. Das Problem ist, dass ECM keine Zulassung zur Prüfung von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) besitzt, sondern (unter anderem) nur Medizinprodukte testen darf. Diese Bescheinigungen täuschen allerdings vor, dass die benannten Produkte nach der Norm EN 149 für filtrierende Halbmasken in Übereinstimmung mit der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 getestet und für konform erklärt werden.

Worauf müssen Sie als Einkäufer also bei der Auswahl der Masken achten?

  • Auf Verkaufspackung und Maske muss die CE-Kennzeichnung ersichtlich sein, "CE" gefolgt von der vierstellegen Kennziffer des Prüflabors (CE1234).
  • Eine Liste der akkreditierten Prüflabore finden Sie hier: Zugelassene Prüflabore in der EU. Hier können Sie überprüfen, ob das Prüflabor berechtigt ist, Prüfungen nach EN 149 durchzuführen. Die entsprechende Zulassung lautet: 2016/425 Personal protective equipment
  • Nennung der Norm EN 149:2001, A1:2009 und der entsprechenden Schutzstufe auf Maske und Verkaufsverpackung z.B. FFP2 NR (not reusable, also nicht wiederverwendbar) oder R (reusable, also wiederverwendbar)
  • Der Verkaufsverpackung liegt eine Anwendungsinformation bei.
  • EG-Konformitätserklärung
  • Baumusterprüfung der Zulassungstelle
  • Technisches Datenblatt

Besonders bei vermeintlich sehr günstigen Masken lohnt sich ein genauer Blick zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitarbeiter/Kollegen. Die niedrigen Preise sind oftmals nur möglich, weil Prüf- und Zertifizierungsverfahren bewusst umgangen wurden. Wir empfehlen Ihnen daher nur zugelassene Masken EN149/FFP2 oder GB2626/KN95 zu verwenden.

Weitere Informationen >>
 

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